Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für Praxis für Psychotherapie
nach dem Heilpraktiker Gesetz §1 und
Coaching
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Praxis für Psychotherapie nach dem
Heilpraktiker Gesetz und Coaching als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB,
soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/ Klientin das generelle Angebot,
die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Praxis für
Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz und Coaching) annimmt. Dazu
gehören Übungen und Methoden aus der Psychotherapie und des Coaching im
Prozess der Selbsterfahrung als Prozessbegleitung.
3) Frau Yvonne Müller ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
wenn Sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht
coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Sie in
Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die
bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Yvonne Müller erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klient/ Klientin in der
Form, dass sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Psychotherapie, Beratung,
Schulung und Prävention anwendet. Yvonne Müller ist berechtigt, die Methoden
anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klienten/ Klientin entsprechen,
sofern der/die Klient/ Klientin hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klient/ Klientin kann nicht in Aussicht gestellt
oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der
vereinbarten Praxistätigkeit im Rahmen für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker
Gesetz, Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht das Herbeiführen eines bestimmten
Ziels des/der Klient/ Klientin.
Soweit der/die Klient/ Klientin die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen
oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich
anerkannten Methoden therapiert und beraten werden will, hat er das dem Coach
gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen im Falle des Coachings
1) Der Rahmen der Beratungsarbeit und des Coaching ist keine Ausübung der
Heilkunde, demnach werden hier gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten festgestellt,
geheilt und gelindert. Yvonne Müller darf keine Krankschreibungen vornehmen und
keine Medikamente verordnen.
2) Psychologische Beratungsarbeit und Coaching ist kein Ersatz für eine
Psychotherapie. Der/die Klient/ Klientin trägt während des gesamten Coaching- bzw.
Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während,
als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem
Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit
voraus.
Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer
Seminarveranstaltung nicht Frau Yvonne Müller, genießen die Klienten/ Klientinnen.
keinen Versicherungsschutz durch Sie.
§ 3 Mitwirkung des/ der Klient/ Klientin.
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/ Klientin nicht verpflichtet. Eine
Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klient/
Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als
Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. eine Yoga Session wie auch für eine
aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen
Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klient/
Klientin bestimmend sein.
3) Frau Yvonne Müller ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen
nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/ Klientin die Beratungs-,
Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der/die Klient/ Klientin hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das
Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche
vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
§ 4 Honorar
1) Frau Yvonne Müller hat für ihre Dienste einen Honorar- und Rechnungsanspruch.
Wenn die Rechnungen nicht individuell zwischen Frau Yvonne Müller und dem/der
Klient/ Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in den
Behandlungsverträgen aufgeführten Preise von Frau Yvonne Müller. Alle anderen
Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.
2) Die Rechnungen sind vor jedem Termin von dem/der Klient/ Klientin zu bezahlen.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich
der/die Klient/ Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von
100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/ Klientin
48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B.
im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des
unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten des Coaches und der Praxistätigkeit abgesagt werden
müssen, werden dem/der Klient/ Klientin nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/
Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Yvonne Müller. Dieser
schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Coaching- bzw. Therapietermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart,
werden zuzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls
Übernachtungskosten berechnet.
§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Praxisleistungen
1) Yvonne Müller behandelt die Daten des/der Klient/ Klientin vertraulich und erteilt
bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und
die persönlichen Verhältnissen des/der Klient/ Klientin Auskünfte nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des/der Klient/ Klientin.
2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn Yvonne Müller aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten,
oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt
auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an
Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit Praxis und
Coachingleistungen, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach
oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender
Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Yvonne Müller führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem/der Klient/
Klientin steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe
dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen
Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der/die Klient/ Klientin ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw.
die Therapie verlangt, erstellt Frau Yvonne Müller dieses kosten- und honorarpflichtig
nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Praxisvertrag und den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu
empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden
schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungs- und Therapievertrages oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird
damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder
nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.